Hier finden Sie die Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) vom Land NRW, so wie vom Kreis Wesel. Ergänzend mit den Änderung des Infektionsschutzgesetztes §28b.
Alle anreisende Gäste ab dem 6. Lebensjahr werden weiterhin gebeten, uns einen schriftlichen oder digital bestätigten negativen PCR oder Poc-Antigen-Schnelltest (§7 max. 48Std. alt) oder eine Bescheinigung der vollständigen Impfung (15. Tag nach der zweiten Impfung) bzw. Genesung (max. 6 Monate her) vorzulegen.
Zwei neu erstellte Ferienwohnungen dienen als Erweiterung zum bestehenden Campingplatz, der seit nun mehr als 50 Jahren und bereits in dritter Generation liebevoll durch die Familie Schawach geführt wird.
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