Hier finden Sie die Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) vom Land NRW, so wie vom Kreis Wesel. Ergänzend mit den Änderung des Infektionsschutzgesetztes §28b.
Alle anreisende Gäste ab dem 6. Lebensjahr werden weiterhin gebeten, uns einen schriftlichen oder digital bestätigten negativen PCR oder Poc-Antigen-Schnelltest (§7 max. 48Std. alt) oder eine Bescheinigung der vollständigen Impfung (15. Tag nach der zweiten Impfung) bzw. Genesung (max. 6 Monate her) vorzulegen.
Der Campingplatz besteht nun seit mehr als 50 Jahren und wird bereits in dritter Generation der Familie Schawach fortgeführt. Gelegen ist der Platz in Mehrhoog am schönen Niederrhein. Der angrenzende alte Rheinarm gibt dem Campingplatz seinen Namen und bietet den Besuchern neben einer wunderschönen Aussicht die Möglichkeit angeln zu gehen.
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